In der Regel erhalten Sie, bevor Sie zu uns kommen, vorab bei Ihrem Arzt eine ärztliche Verordnung (Privatrezept). Oder aber wir informieren Sie im Erstberatungsgespräch darüber, für welches Hilfsmittel Sie ein ärztliches Privatrezept vom niedergelassenen Arzt benötigen. Gerne bieten wir Ihnen an, diese bei Ihrem Arzt des Vertrauens zu organisieren.
WICHTIG: Der niedergelassene Arzt darf jegliche Hilfsmittel, die man in einem Sanitätshaus erhalten kann, auch verordnen, ohne dass diese von seinem Hilfsmittelbudget abgerechnet werden.
Die Kosten werden bei den gesetzlichen Krankenkassen je nach Vertrag mit oder ohne Kostenvoranschlag von der Krankenkasse übernommen, sofern Ihr verordnetes Produkt eine sogenannte zehnstellige Hilfsmittelnummer hat.
- Wenn diese vorhanden ist, zahlen Sie als gesetzlich Versicherter 10% des Hilfsmittels, mindestens 5.-€, maximal aber 10.-€ Eigenanteil, sofern Sie keinen Befreiungsausweis von der Kasse haben.
- Privatversicherter zahlen den vollen Betrag vorab und gehen damit in Vorleistung. Sie rechnen anschließend dann wie gewohnt mit ihrer Krankenkasse ab und erhalten den Betrag vollumfänglich zurück. Schauen Sie bitte vorher in Ihren Krankenkassenvertrag nach. Es gibt unterschiedliche Status in den Privatversicherungen, sodass nicht alle immer den vollen Schutz geboten haben.
Im Übrigen sind die Kosten in allen Fällen bei den Sanitätshäusern deutschlandweit gleich. Alle Häuser haben die gleichen Krankenkassenverträge und dementsprechend sind alle Vertragspreise darin festgelegt.
Wir haben leider keinen Einfluss darauf, ob Ihr Hilfsmittel eine 10-stellige Hilfsmittelnummer hat oder nicht. Diese Entscheidung liegt alleine bei den Krankenkassen. Manche Hilfsmittel gehören zum Bedarf des täglichen Lebens und können für wenig Geld im Handel oder im Internet erworben werden. Diese werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Fragen Sie zur Sicherheit besser vorher bei Ihrer Krankenkasse nach.