Kann ich auch ein höherwertiges Hilfsmittel beantragen?

Die medizinische Grundversorgung der Hilfsmittel in Deutschland hat eine sehr hohe Qualität. Es wird den Versicherten immer eine optimale und ideale Versorgung zuzahlungsfrei bis auf die gesetzliche Zuzahlung zur Verfügung gestellt. Das schreibt der Gesetzgeber so vor. Sie können auch gerne ein höherwertiges Hilfsmittel nehmen, zahlen dann den Qualitätsaufpreis aber selbst.

Ihr Vorteil: In diesem Fall geht das Hilfsmittel dann in Ihr Eigentum über.

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